Lichtenauer Anzeiger
Richtlinien des Lichtenauer Anzeigers (Beiträge im öffentlichen Teil)
Alters- und Ehejubilare - Sie möchten im Lichtenauer Anzeiger genannt werden?
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Einwilligung dazu benötigen.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
seit dem 25. Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union auch in Deutschland umgesetzt. U. a. sollen die personenbezogenen Daten stärker
geschützt werden. Wie auch für alle Unternehmen und Vereine wird die Verarbeitung personenbezogener Daten auch für Behörden strenger geregelt.
Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten muss in bestimmten Fällen eine schriftliche Einwilligung der betroffenen Person vorliegen. Dies trifft auf die
Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen zu.
Ohne ausdrückliche Zustimmung der betreffenden Personen ist die veröffentlichten Alters- und Ehejubiläen nicht mehr möglich.
Die Veröffentlichung der Jubiläumsdaten kann nur erfolgen, wenn die Jubilare selbst der Gemeinde Lichtenau gegenüber per Einwilligung erklären, dass sie eine Veröffentlichung ihrer Ehrentage im Lichtenauer Anzeiger wünschen.
Damit wir Ihnen künftig zum betreffenden Jubiläum öffentlich im Lichtenauer Anzeiger gratulieren dürfen, ist Ihre ausdrückliche Einwilligung notwendig, die wir aus
Dokumentationszwecken nur schriftlich entgegennehmen dürfen.
Wenn Sie zur entsprechenden Altersgruppe gehören und den Wunsch haben, dass künftig Ihre Geburtstage ab dem 70. Lebensjahr und/oder Ihre Ehejubiläen ab der goldenen Hochzeit im Lichteuer Anzeiger der Gemeinde Lichtenau veröffentlicht werden sollen, so teilen Sie uns bitte Ihren Ehrentag selbst mit, in dem Sie die Einwilligungserklärung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO) vollständig ausfüllen und unterschrieben an uns zurücksenden.
Den Vordruck finden Sie hier
bzw. haben wir ihn für Sie im Rathaus der Gemeinde Lichtenau, Bürgerservice, Auerswalder Hauptstraße 2, 09244 Lichtenau bereitgestellt.
Wir danken für Ihr Verständnis.
Sie wollen eine private Anzeige schalten?
.
Achtung: Auf Grund der neuen Bekanntmachungssatzung vom 02.06.2025 nennt sich das Lichtenauer Amtsblatt ab Oktober 2025 "Lichtenauer Anzeiger".
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.gemeinde-lichtenau.de/buerger-rathaus/amtsblatt.html und https://www.gemeinde-lichtenau.de/buerger-rathaus/elektronisches-amtsblatt.html .
.
Lichtenauer Anzeiger 2026
Januar 2026
Jahrgang 02, Nr. 1
Februar 2026
Jahrgang 02, Nr. 2
März 2026
Jahrgang 02, Nr. 3
April 2026
Jahrgang 02, Nr. 4
