Amtsblatt der Gemeinde Lichtenau - Elektronische Ausgabe - Amtliche Veröffentlichungen

Öffentliche Bekanntmachungen im Amtsblatt der Gemeinde Lichtenau - Elektronische Ausgabe

Gemäß der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Lichtenau vom 3. Juni 2025 erfolgen öffentliche Bekanntmachungen im Sinne von § 1 Kommunalbekanntmachungsverordnung in der elektronischen Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Lichtenau.

Das elektronische Amtsblatt stellt die authentische Form der amtlichen Veröffentlichung (öffentliche Bekanntmachungen, ortsübliche Bekanntgaben, ortsübliche Bekanntmachungen) dar.

Ausnahmen gelten für Bekanntmachungen, für die Gesetze eine andere Form vorschreiben. Diese Bekanntmachungen werden durch die Gemeinde Lichtenau im papiergebundenen Lichtenauer Anzeiger veröffentlicht.

Personen, die keinen Zugang zum Internet haben, können unentgeltlich Ausdrucke der elektronischen Ausgabe des Amtsblattes mit dem Titel „Amtsblatt der Gemeinde Lichtenau“ während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Lichtenau, Auerswalder Hauptstr. 2, 09244 Lichtenau erhalten. Ferner besteht die Möglichkeit der Zusendung von einzelnen Ausdrucken gegen Kostenersatz des Versandes.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können zudem den RSS-Feed abonnieren, der über das Erscheinen der jeweils aktuellen elektronischen Ausgabe des Amtsblattes der Gemeinde Lichtenau informiert.

Amtsblatt der Gemeinde Lichtenau Amtliche Veröffentlichungen – Elektronische Ausgaben

Elektronische Ausgabe Lfd. Nr. 03/2025 vom 10.09.2025

Satzung des Zweckverbandes „Chemnitztalradweg“ über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit - Aufwandsentschädigungssatzung vom 22.10.2024

Elektronische Ausgabe Lfd. Nr. 02/2025 vom 03.09.2025

Einladung zur Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Chemnitztalradweg“ am Dienstag, den 09. September 2025

Elektronische Ausgabe Lfd. Nr. 01/2025 vom 02.09.2025

Beschlüsse aus der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Lichtenau vom Montag, dem 01.09.2025