Schulen und Horte
Achtung Schulanfänger 2027
Liebe Eltern,
Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, werden schulpflichtig. Bitte melden Sie Ihr Kind persönlich an der zuständigen Grundschule Ihres Schulbezirks an.
Die Anmeldung muss durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Sollte ein Elternteil verhindert sein, bringen Sie bitte eine schriftliche Vollmacht des abwesenden Erziehungsberechtigten mit. Ein entsprechendes Formular finden Sie auf unserer Homepage unter folgendem Link: https://www.gemeinde-lichtenau.de/schulen-und-horte.html.
Kinder, die im Jahr 2026 von der Einschulung zurückgestellt wurden, müssen zwingend erneut angemeldet werden.
Bitte bringen Sie folgende Unterlagen Ihres Kindes mit:
- Geburtsurkunde
- Nachweis über den Masernimpfschutz (oder Impfausweis)
- Bei alleinigem Sorgerecht: Eine Kopie des entsprechenden Nachweises
Sollten Sie den vorgesehenen Termin nicht wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte vorab telefonisch mit dem Sekretariat Ihrer zuständigen Grundschule in Verbindung, um einen Ersatztermin zu vereinbaren.
Ansprechpartnerin Schulen im Rathaus:
