Standesamt

Anmeldung Eheschließung

Die Anmeldung Ihrer Eheschließung ist nur am aktuellen Haupt- oder Nebenwohnsitz möglich. Es ist dabei unabhängig, ob Sie in Lichtenau oder einem anderen Ort heiraten möchten.

Benötigte Unterlagen:

- Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister
(Bitte senden Sie uns hierfür 3 Wochen vor dem gewünschten Termin zur Anmeldung der Eheschließung ein Foto/eine Kopie des Personalausweises/Reisepasses beider Ehegatten per Mail an franziska.hofmann@gemeinde-lichtenau.de. Wir rufen die benötigten Daten dann elektronisch bei Ihrem Geburtsstandesamt ab.)
- Personalausweis oder Reisepass
- Bei gemeinsamen vorehelichen Kindern:
- Geburtsurkunde des Kindes, Vaterschaftsanerkennung und
   Sorgeerklärung
- Erweiterte Meldebescheinigung (wird vor Ort durch uns erstellt)
 
Für schon verheiratete:
- Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
 
Bei ausländischen Staatsangehörigen wenden Sie sich bitte vorab telefonisch an das Standesamt.
 

Sollte nur ein Verlobter bei der Anmeldung vorsprechen können, dann benötigen Sie die nachfolgende Vollmacht.

Urkundenanforderungen

Sie erhalten Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden bzw. beglaubigte Registerausdrucke jeweils beim registerführenden Standesamt. Somit ist Ihr Ansprechpartner das Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes bzw. des Sterbeortes.

Den Antrag können Sie persönlich, schriftlich bzw. elektronisch und online über das Portal Amt24 Startseite - Amt24 (sachsen.de)stellen.

Benötigte Unterlagen:

- Personalausweis oder Reisepass
- Bei schriftlichen Anfragen Kopie des Personalausweises oder
  Reisepasses
 
Personenstandsurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen. Registerauszüge können daher nur ausgestellt werden
 
- für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht sowie für deren
- Ehegatten oder Ehegattin,
- Lebenspartner oder Lebenspartnerin (im Sinne des LPartG),
- Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.
- Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel,
  erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse
  glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts,
  gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

Standesamt - Beantragungen und Formulare

Öffnungszeiten Standesamt

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr und 
13.00 - 18.00 Uhr mit Termin,
bitte nutzen Sie unseren Terminservice https://mitdenken.sachsen.de/1048044
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